Europafähigkeit

Aus SGK Berlin

Europapolitik erfordert als Querschnittsaufgabe in nahezu allen Fachbereichen und auf allen Verwaltungsebenen eine hohe Europakompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Relevanz europäischer Politik für Berlin immer größere Bedeutung erlangt und deshalb ein hohes Maß an Europakenntnissen beim Verwaltungspersonal voraussetzt.

Der Senat stärkt die Europafähigkeit insbesondere durch Fortbildungen und Stärkung der Fremdsprachenkompetenz, durch Förderung befristeter Einsätze bei der EU, durch Teilnahme an Austauschmaßnahmen und bilaterale Zusammenarbeit sowie Abordnungen als Bundesratsbeauftragte. Die Angebote stehen grundsätzlich auch Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Bezirksebene offen.

Zur Förderung der zeitlich befristeten Verwendung von Berliner Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in europäischen Einrichtungen, in Europabereiche der Bundesministerien und im Büro des Landes Berlin bei der EU wurde 1998 per Senatsbeschluss 1234/98 der „Stellenmittelpool Europa“ eingerichtet. Am 15.05.2007 stellte der Senat erneut fest, dass sich der „Stellenmittelpool Europa“ als erfolgreiches Anreizsystem bewährt hat und fortgesetzt werden soll. Es werden für die Berliner Bezirks- und Senatsverwaltungen Personalmittel in Höhe von insgesamt neun Beschäftigungspositionen pro Jahr vorgehalten, um die Vertretung für die entsandten Personen zu finanzieren und ggf. die Auslandsdienstbezüge nach § 52 Bundesbesoldungsgesetz zu zahlen. Zuständig ist das Europareferat der Senatskanzlei (Europabeauftragte).


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016