Familienbuch

Aus SGK Berlin

Das Familienbuch war in Deutschland eine Art Register, das im Anschluss an eine Eheschließung zwischen 1. Januar 1958 bis zum 31. Dezember 2008 von dem Standesbeamten, vor dem die Ehe geschlossen wurde, angelegt wurde. Für Ehen, die davor geschlossen wurden, wurde das Familienbuch auf Wunsch nachträglich angelegt.

Bei Anlegung des Familienbuchs wurden die Personalien der Ehegatten (Name, Beruf, Ort und Tag der Geburt und der Eheschließung, evtl. Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft), Name und (letzter) Wohnort der Eltern der Ehegatten und die Staatsangehörigkeit der Ehegatten eingetragen.

Das Familienbuch wurde vom Standesbeamten weitergeführt durch den Eintrag von Änderungen (Tod, Scheidung, Namensänderung usw.) und von gemeinsamen Kindern. Bis zum 23. Februar 2007 wurde das Familienbuch bei Umzug an das Standesamt des neuen Wohnsitzes geschickt. Ab dem 24. Februar 2007 war für die Fortführung des Familienbuchs das Standesamt der Eheschließung zuständig. Seit 1. Januar 2009 werden die Familienbücher in die neuen, elektronischen Personenstandsregister (hier: Heiratsregister) überführt.

Bei der Schließung einer Lebenspartnerschaft wurde kein Familienbuch angelegt und für nach dem 1. Januar 2009 geschlossene Ehen ebenfalls nicht mehr.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016