Familienförderung

Aus SGK Berlin

Unter Familienförderung versteht man zum einen die bundesgesetzlichen Maßnahmen, wie Kindergeld, Erziehungsgeld usw. Im engeren kommunalen Bereich fallen darunter die Leistungen und Maßnahmen des 2 Abschnitts des SGB VIII (Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie).

Müttern und Vätern, anderen Erziehungsberechtigten und jungen Menschen sollen Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie angeboten werden. Darunter fallen insbesondere: Angebote der Familienbildung, der Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen, Angebote der Familienfreizeit und Erholung (§ 16 SGB VIII). Mütter und Väter haben aber auch Ansprüche auf Beratung in Fragen der Partnerschaft (§ 17), bei der Ausübung des Personensorgerechts (§ 18).

Unterstützung sollen Eltern erfahren bei der Versorgung von Kindern in Notsituationen (§ 20) und bei der Erfüllung der Schulpflicht (§ 21).


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016