Finanzausgleich

Aus SGK Berlin

Der bundesstaatliche Finanzausgleich besteht aus dem Länderfinanzausgleich (horizontaler Finanzausgleich) und aus den Leistungen des Bundes im vertikalen Finanzausgleich. Ziel des Länderfinanzausgleichs ist die Anhebung der Finanzkraft der finanzschwachen Länder. Ergänzt wird der Länderfinanzausgleich durch die allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen nach § 11 Abs. 2 FAG.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016