Finanzcontrolling

Aus SGK Berlin

In Anlehnung an Instrumente zur Steuerung von Unternehmen mit Hilfe von Kennzahlen haben Bezirke und Landeseinrichtungen ein für die öffentliche Verwaltung geeignetes Finanzcontrolling entwickelt. Trotz Bindung an eine auf ein Haushaltsjahr ausgerichtete Kameralistik, kann damit eine effiziente Steuerung erfolgen.

In Bezirken besteht das Finanzcontrolling im Wesentlichen aus einer monatsgenauen Sollplanung, die über die bisherige Zuweisung an einzelne Ämter und Struktureinheiten für das ganze Haushaltsjahr hinausgeht. Monatlich erfolgt auf der Basis der Sollplanung ein Abgleich mit den tatsächlichen Ist-Ausgaben und Ist-Einnahmen sowie eine Prognose bis zum Jahresende. Anhand dieser Auswertung können zeitnah Maßnahmen zum Ausgleich von Risiken festgelegt werden. Damit ist eine unterjährige Steuerung möglich.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016