Fischereischein

Aus SGK Berlin

Wer in Berlin fischen möchte, muss eine Angelkarte und einen Fischereischein bei sich haben. Die Angelkarte sagt aus, in welchem Gewässer gefischt werden darf. Sie ist ein Vertrag mit dem Inhaber des Fischereirechts oder dem Pächter dieses Gewässers, der damit das Fischen in diesem Gewässer erlaubt. Für die Ausstellung des Fischereischeines ist das Fischereiamt Berlin (FiA) zuständig.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016