Forderungsmanagement

Aus SGK Berlin

Durch ein Forderungsmanagement sichert die öffentliche Verwaltung die Begleichung der von ihr gestellten Rechnungen. Durch erhebliche Zahlungsausfälle entgehen der öffentlichen Hand zunehmend Einnahmen. Bezirke, Land Berlin und Landesbetriebe haben deshalb damit begonnen, ein modernes Forderungsmanagement aufzubauen.

Unter Beachtung der datenschutz- und haushaltsrechtlichen Vorgaben werden insbesondere Modelle des Inkasso und Factoring eingeführt. Beim Inkasso bedient sich die öffentliche Verwaltung privater Unternehmen, um die Zahlungen sicherzustellen. Beim Factoring verkauft die öffentliche Verwaltung ihre Forderungen an einen privaten Dritten, der damit Inhaber der Forderung wird und auf eigenes Risiko die Zahlungseingänge absichern muss. Die öffentliche Verwaltung erhält gegen einen Abschlag auf die nominelle Forderungshöhe einen einmaligen Kaufpreis von dem privaten Dritten.

Aus Gründen des Persönlichkeitsrechts der Schuldner ist dieses Management nicht unumstritten.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016