Gemeinsame Geschäftsordnungen

Aus SGK Berlin

Zur Regelung des Geschäftsverfahrens in der Berliner Verwaltung wurde die Gemeinsame Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung (GGO) erlassen (8. Mai 2001). Die GGO soll dazu beitragen, den Verwaltungsablauf einheitlich, zweckmäßig und übersichtlich zu gestalten (§ 3 Abs. 1 GGO I). Der Teil I der GGO enthält den Allgemeinen Teil der Bestimmungen für das Geschäftsverfahren in den Behörden Berlins (GGO I). Das Geschäftsverfahren der Senatsverwaltungen wird ergänzend in einem Besonderen Teil (GGO II) geregelt.

Die Gemeinsamen Geschäftsordnungen bindet die Verwaltungen innerhalb des Dienstbetriebes; Rechtsansprüche können daraus aber nicht abgeleitet werden.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016