Gemeinschaftsaufgabe

Aus SGK Berlin

Zentrales Instrument der Regionalpolitik in Deutschland ist die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA). Seit 1969 nimmt der Bund im Rahmen der GA seine Mitverantwortung für eine ausgewogene regionale Entwicklung in Deutschland wahr. Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in der GA ist verfassungsrechtlich in Art. 91a Grundgesetz geregelt und im Gesetz über die GA konkretisiert.

Die GA-Förderung ist auf ausgewählte, strukturschwache Regionen beschränkt. Ziel ist es, im Sinne von Hilfe zur Selbsthilfe über die Stärkung der regionalen Investitionstätigkeit dauerhaft wettbewerbsfähige Arbeitsplätze in der Region zu schaffen. Über die GA werden gewerbliche Investitionen und Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur gefördert. Nicht-investive Maßnahmen der gewerblichen Wirtschaft, wie Beratungsleistungen externer Sachverständiger oder Schulungsmaßnahmen von Mitarbeitern können in engem, klar definiertem Rahmen ebenfalls unterstützt werden. Sie sind auf kleine und mittlere Unternehmen begrenzt. Die Förderung aus der GA erfolgt in der Regel als Zuschuss und wird von Bund und Ländern zu gleichen Teilen aufgebracht.

siehe auch: Mischfinanzierungen


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016