Inklusion

Aus SGK Berlin

Der Begriff Inklusion wird in der bildungspolitischen Diskussion für einen neuen Ansatz der Beschulung von Kindern mit sozialpädagogischem Förderbedarf und anderen individuellen Lernhemmnissen verwandt.

Maßgeblich bestimmt von der UN-Konvention zum Schutze der Rechte von Behinderten wurden in Bezirken, Schulen und von der für Bildung zuständigen Senatsverwaltung Modelle entwickelt, die gemeinsames Lernen von Kindern mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen ermöglichen. Die Modelle sind dadurch gekennzeichnet, dass in Schulen keine Trennung nach Lernvoraussetzungen mehr vorgenommen und dann als problematisch festgestellte Kinder wieder integriert werden. Es werden stattdessen die strukturellen und personellen Voraussetzungen geschaffen, um alle mit der Einschulung in eine Grundschule aufgenommenen Kinder in der Regelschule erfolgreich zu unterrichten.

Im Land Berlin wurde zur Erprobung inklusiver Bildung mit dem Schuljahr 2009/10 der Modellversuch INKA (inklusive Schule auf dem Weg) genehmigt und zunächst im Bezirk Marzahn-Hellersdorf für sechs Grundschulen in Hellersdorf und dann seit dem Schuljahr 2011/12 für weitere neun Grundschulen in Marzahn umgesetzt.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016