Investitionsplanung

Aus SGK Berlin

In der Investitionsplanung des Landes Berlin wird, jeweils für einen Zeitraum von fünf Jahren, getrennt nach den Fachbereichen (Senatsverwaltungen, Bezirke usw.) und nach den Positionen der Finanzplanung (Hochbau, Tiefbau, Erwerb von beweglichen bzw. unbeweglichen Sachen, Infrastrukturmaßnahmen, Zuschüsse für Investitionen an den Bund und an andere Bereiche, Darlehen, Beteiligungen) aufgeführt, welche Investitionen Berlin – vor allem im Baubereich und als „Investitionsbeschaffungen“ – plant. Außerdem ist abzulesen, welche Zuschüsse Betriebe, zum Beispiel die BVG, aus dem Berliner Haushalt erhalten.

Die Einzelmaßnahmen werden in die jährlichen Haushaltspläne bzw. die Doppelhaushaltspläne eingestellt.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016