Jugendberufshilfe

Aus SGK Berlin

Die Jugendberufshilfe ist eine auf den Einzelfall bezogene Hilfe, die entsprechend dem Bedarf flexibel ausgestaltet wird. Sie wendet sich an junge Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf in der Regel im Alter von 16 bis unter 21 Jahren bei Beginn des Leistungsangebots. Zu der Zielgruppe gehören insbesondere:

  • junge Menschen, für die durch andere Leistungsträger keine geeigneten Angebote oder Maßnahmen zur sozialen und beruflichen Integration unterbreitet werden können oder für die diese Angebote aufgrund ihrer persönlichen Ausgangssituation wenig Erfolg versprechend sind,
  • eine flankierende Hilfestellung benötigen,
  • Mädchen und junge Frauen mit Integrationsproblemen,
  • junge Mütter mit Lernbeeinträchtigungen und Problemen bei der beruflichen Integration, junge Menschen nichtdeutscher Herkunft mit Integrationsproblemen,
  • junge Menschen mit Lernbeeinträchtigungen,
  • delinquente junge Menschen,
  • junge Menschen mit Anspruch auf erzieherische Hilfen bzw. junge Volljährige, bei denen eine Leistung der Jugendsozialarbeit notwendig ist,
  • junge Menschen mit psychischen und/oder latenten Suchtproblemen bzw. mit Behinderungen, für die eine Leistung der Jugendsozialarbeit die richtige Hilfe ist.

Die Angebote der Jugendberufshilfe sind in § 13 SGB VIII geregelt.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016