Kalkulatorische Kosten

Aus SGK Berlin

Als kalkulatorische Kosten bezeichnet man Kosten, welche nicht mit realen Geldströmen übereinstimmen, sondern vielmehr zu den Kosten hinzugerechnet werden, um erwartete Gewinne und antizipierte Kosten bereits in der Produktkalkulation einfließen zu lassen bzw. um eine faire, vergleichbare Kostenstruktur im Rahmen der Kosten-Leistungsrechnung (KLR) zu erzeugen. Diese ergeben sich aus der Summe der kalkulatorischen AfA (Absetzung für Abnutzung) plus der kalkulatorischen Zinsen (letztere fallen in der öffentlichen Verwaltung – ausgenommen der Betriebe – nicht an).


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016