Kinder- und Jugendgesundheitsdienst

Aus SGK Berlin

Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (Abkürzung: KJGD) ist ein Fachbereich der bezirklichen Gesundheitsämter. Zu seinen Aufgaben gehören:

  • „Betriebsmedizinische Aufgaben“ in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche
  • Untersuchungen und Beratungen von Kindern und Jugendlichen
  • Schuleingangsuntersuchungen (SEU)
  • Zielgruppen- und bedarfsorientierte Untersuchungen
  • Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) führt für alle Kinder in den Tages­einrichtungen zahnärztliche Reihenuntersuchungen und in der Altersgruppe der dreieinhalb- bis viereinhalbjährigen Kinder eine einmalige ärztliche Untersuchung auf Seh- und Hörstörungen sowie motorische und Sprachauffälligkeiten und eine Überprüfung des Impfstatus durch, soweit dies nicht auf Grund anderer Maßnahmen der Vorsorge entbehrlich ist. Er führt bei Bedarf in Ergänzung anderer Vorsorgeangebote vorzugsweise nach sozialkompensatorischen Kriterien weitere Untersuchungen durch. (§9 Abs. 2 Gesetz zur Weiterentwicklung des bedarfsgerechten Angebotes und der Qualität von Tagesbetreuung (Kindertagesbetreuungsreformgesetz) vom 23. Juni 2005)
  • Entwicklungsbegleitende Untersuchung und Beratung der 10 bis 14 Jahre alten Kinder
  • Untersuchung / Beratung der 15 bis 16-Jährigen zum Ende der Schullaufbahn (z. B. in der 9. Klasse)
  • Untersuchung und Beratung behinderter / von Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher
  • sonstige Untersuchungen und Beratungen im Schulalter (Schule)
  • Gutachterliche Tätigkeit im Auftrag anderer Dienststellen, Ämter und Behörden

Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016