Kleine Kommunal-Geschichte der Stadt Berlin

Aus SGK Berlin

von Norbert A. Przesang

Kommunalpolitik gehört zu den ältesten Politikfeldern der Menschheitsgeschichte. Denn sobald die Menschen sich in Siedlungen zusammenfanden, ergab sich die Notwendigkeit, das Gemeinschaftswesen zu ordnen und zu regeln. Es wurden Brunnen gebaut und Sicherungsanlagen errichtet. Es wurden auch Regeln benötigt, wie die Jagdbeute zu verteilen ist und wie jeder einzelne sich in die Gemeinschaft einzuordnen hatte. Mit dem Wachstum der Siedlungen kamen immer neue kommunalpolitische Aufgaben hinzu, deren Gewährleistung (Finanzierung) über Abgaben zu sichern war.

Die Vor- und Frühzeit

An der schmalsten Enge des Warschau-Berliner Urstromtals zwischen Teltow und Barnim, da liegt Berlin. Hier kreuzten sich seit der Eiszeit die Menschenströme, die dem norddeutschen Raum ihr Gepräge gab. Wann genau sich Menschen hier niederließen, ist nicht gesichert. Sich aber vorzustellen, dass hier, wo wir heute leben, einst der Altelefant und das Nashorn grasten und sogar Löwen und Braunbären vor 70.000 Jahren ihre Beute schlugen, dürfte so manchem schwerfallen. Beweise hierfür fanden sich u.a. in Rixdorf (Neukölln), in Kreuzberg, in Tempelhof bis nach Müggelheim. Auch wenn nur wenige Beweise für die menschliche Anwesenheit vorliegen, sind wir des sog. Lößmenschen sicher, der sich schon stark vom Neandertaler unterschied.

Mit dem Rückgang der Gletschermassen vor 12.000 Jahren drangen immer mehr Menschen hierher. Man wohnte in leichten Hütten, fertigte feinschneidige Geräte und ging gemeinsam auf Fischfang und Jagd, wie uns die Funde beispielsweise aus der Rehwiese von Nikolassee und von Lübars zeigen. Dies war die Zeit, die man wohl als „Geburtsstunde” der Kommunalpolitik bezeichnen kann, auch wenn damals niemand die Gemeinschaftsarbeit in eine solche Formel gekleidet hätte. Aber wegen der Selbstverständlichkeit, auch aus dem natürlichen Handeln heraus, ist es nicht vermessen, die Kommunalpolitik als ein „Naturrecht” der Menschen zu postulieren.

Mit dem kurzen Ausflug in die Ur- und Vorgeschichte machen wir einen großen Zeitsprung in die Berliner Zeit.

Die Stadtentstehung

Zu den 70.000 Jahren menschlicher Existenz im Berliner Raum hat unsere Stadt gerade mal ein Hundertstel der Zeit hinzugefügt. Aber während zuvor der Raum dem freien Spiel der Naturkräfte überlassen war, haben die letzten 775 Jahre eine völlig neue Landschaft geprägt. Wie seit jeher zogen Menschen aus ganz Europa hindurch, viele kamen hierher, weil sie sich ein besseres Leben erhofften. Damals wie heute waren es Menschen vielfältiger Herkunft und Kulturen, die das ihre zum Gemeinwesen der rasant wachsenden Stadt beitrugen.

Als die Städte Cölln und Berlin vor über 775 Jahren entstanden, womöglich aus Siedlungen des 9. Jahrhunderts, konnten sie ohne kommunalpolitische Entscheidungen keinen dauerhaften Bestand haben. 1237 (Cölln) bzw. 1244 (Berlin) wurde den beiden Städten das Stadtrecht verliehen, mit dem sie auch das Recht zur Erhebung von Steuern und Abgaben erhielten.

Zu dieser Zeit bestanden längst die Städte Spandau (1197/1232) und Köpenick (1210/1232). Auch das übrige Umland war recht vielfältig besiedelt, so dass es nur eine Frage der Zeit war, bis die Siedlungen und Städte zusammenwuchsen.

Mit dem Zusammenschluss bildeten Berlin und Cölln einen gemeinsamen Rat aus 18 „Ratsmannen”, zwölf aus Berlin und sechs aus Cölln. Diese tagten in dem kleinen gemeinsamen Rathaus, das auf der „Langen Brücke”, der Verbindung zwischen beiden Städten, stand. Dass diesen Ratsmannen außerordentliche Aufgaben zufielen, zeigte sich insbesondere, als 1376 Cölln und 1380 Berlin fast vollständig niederbrannten. Die Stadt neu aufzubauen, war eine enorme Anforderung, wobei man allerdings die alten Stadtstrukturen beibehielt.

100 Jahre später haben Berlin und Cölln gemeinsam die Johanniterhöfe Tempelhof, Marienfelde und Rixdorf vom Orden erworben. Diese kommunalpolitische Entscheidung gefiel dem Kurfürsten Friedrich II. gar nicht, da damit dem Anschluss an die „fürstenfeindliche” Hanse Rechnung getragen wurde. Friedrich ließ die Johanniterhöfe beschlagnahmen und die Ratsmannen mussten ihm schließlich sogar das Rathaus überlassen. Den Höhepunkt setzte der Kurfürst mit dem Bau seines Schlosses an der Cöllner Stadtmauer. Er besetzte quasi Berlin und Cölln. 1448 revoltierten Einwohner von Berlin im „Berliner Unwillen” gegen den Schlossneubau des Kurfürsten Friedrich II. („Eisenzahn”). Dieser Protest war jedoch nicht von Erfolg gekrönt, und die Bevölkerung büßte viele ihrer politischen und ökonomischen Freiheiten ein. 1451 wurde Berlin Residenzstadt der brandenburgischen Markgrafen und Kurfürsten und musste seinen Status als Freie Hansestadt aufgeben.

Die Residenzstadt Berlin

Aber die Einnahme von Berlin durch den Kurfürsten und die schließliche Erhebung zur Residenzstadt brachten für Berlin einen erheblichen wirtschaftlichen Aufschwung. Nachdem die Patrizier längst das alleinige Recht auf öffentliche Ämter aufgegeben hatten – angeblich konnten auch Handwerker Bürgermeister werden –, waren die Räte nur noch Untermagistrate der Regierenden im Schlosse. Mitte des 15. Jahrhunderts wurden die Ratsherren besoldet und hatten „Ämter” auszufüllen, u.a. war der „Bauherr” Chef der Baupolizei. aber die Beamten waren nicht mehr als kurfürstliche Bedienstete und handelten „an seiner Churfürstlichen Durchlaucht”. Der Kämmerer, meist aus dem Stande der Kaufleute, trieb die Steuern ein und sorgte sich dabei mitnichten um eine scharfe Trennung der privaten von den öffentlichen Finanzen. Denn den „uneigennützigen, dem Gemeinwohl verpflichteten Beamten” hat erst König Friedrich Wilhelm 300 Jahre später geschaffen.

Auch wenn ständig Zuzüge von wertvollen Fachkräften nach Berlin zu verzeichnen waren, war es gerade das 16. Jahrhundert, in dem das inzwischen durch Inzest verkommene Handwerk mit frischen Kräften ergänzt wurde. Sächsische Tuchweber, rheinische Kaufleute, Teppichmacher, Huf- und Waffenschmiede, Zinngießer und Weißgerber zog es nach Berlin, da nicht nur hier ihre Produkte gefragt waren, sondern die Stadt auch ein wichtiger Handelskreuzpunkt war.

Mangel hingegen gab es bei den Lehrern, die wegen ihrer schlechten Dotierung ihrer Stellen abwanderten, ja sogar die besser bezahlten Lehrer am „Gymnasium zum Grauen Kloster” (Klosterstraße in Berlin-Mitte) verließen die Stadt.

Die Prosperität der Stadt aber brachte wie in den klassischen Städten des Altertums eine gefährliche Entwicklung mit sich: politische Leichtfertigkeit, Luxus und hoher Alkoholkonsum auf Kosten der Stadt kennzeichnen das ausgehende 16. Jahrhundert. Die Kasse leerte sich unaufhaltsam. 1571 wurden alle Häuser der Juden geplündert und die jüdischen Gläubiger vertrieben.

Berlin wächst

Nachdem um 1680 noch innerhalb der Festungsanlage auf Cöllner Seite die kleine Vorstadt „Neu-Cölln am Wasser” entstanden war, wuchsen außerhalb der Befestigung vor den Toren im Norden, Osten und Westen mehrere weitere Vorstadtsiedlungen heran, die als Vorstädte bezeichnet und zu Berlin und Cölln gerechnet wurden.

Zum 1. Januar 1710 erfolgte die Vereinigung der Städte Berlin, Cölln, Friedrichswerder, Dorotheenstadt und Friedrichstadt zur Königlichen Haupt- und Residenzstadt Berlin. Bald entstanden neue Vorstädte, die Berlin vergrößerten.

Diese Vereinigung der ursprünglich selbständigen Städte bildet als Alt-Berlin die Grundstruktur von Berlin und prägte maßgeblich das Berliner Stadtbild als preußische Metropole und spätere Reichshauptstadt. Durch die Stadterweiterungen und ihre Vereinigung mit dem historischen Stadtkern von Berlin und Cölln hatte sich die Stadtgebietsfläche auf 626 ha vergrößert und gegenüber 1640 verachtfacht; die Einwohnerzahl war auf 57 000 angewachsen. 1747 erlangte Berlin mit 107.224 Einwohnern den Rang einer Großstadt.

Das 18. Jahrhundert

In den dreißiger Jahren des 18. Jh. ließ Friedrich Wilhelm  I. das erweiterte Berlin und seine Vorstädte mit einer Akzisemauer umgeben. Innerhalb dieser neuen Stadtgrenzen mit einer Fläche von 1.330 ha (1737) vollzog sich die weitere Stadtentwicklung. Die Größe dieses umschlossenen Raumes blieb rund ein Jahrhundert erhalten (1825: 1.400 ha).

Kommunale Gliederung im 19. Jahrhundert

Die Einführung der Preußischen Städteordnung im Rahmen der Stein-Hardenbergschen Reformen brachte einschneidende Neuerungen für die kommunale Verwaltungsstruktur von Berlin. Erstmals wurden Elemente einer bürgerlichen Selbstverwaltung eingeführt. Die neue Städteordnung sah vor, größere Städte in Bezirke von mehreren Tausend Einwohnern zu gliedern. Jeder dieser Bezirke besaß einen ehrenamtlichen, unbesoldeten Bezirksvorsteher, einen Schiedsmann, eine Armenkommission und eine Waisenkommission. Die Vorsteher wurden nach dem preußischen Dreiklassenwahlrecht gewählt und waren in der Regel lokale Honoratioren. Berlin wurde zunächst in hundert Bezirke eingeteilt, die anfänglich auch eigene Namen besaßen; so gab es zum Beispiel den Hallesche-Thor-Bezirk, den Spittelmarkt-Bezirk und den Monbijou-Bezirk.

Die Zahl der Bezirke erhöhte sich im Laufe der Zeit entsprechend dem Bevölkerungswachstum. Im Jahre 1861 wurde mit der Eingemeindung des Weddings, von Gesundbrunnen und Moabit sowie der Tempelhofer und der Schöneberger Vorstadt die bis dahin umfangreichste Stadterweiterung vorgenommen. Nach dieser Stadterweiterung existierten 270 Bezirke, die keine Namen mehr besaßen, sondern nur noch fortlaufend nummeriert waren. 1884 erfolgte eine Neueinteilung in 326 Bezirke, deren Zahl sich bis zur Bildung von Groß-Berlin im Jahre 1920 auf mehr als 450 erhöhte.

Die Bezirke waren zu 10 Stadtteilen zusammengefasst, wobei es auf der Ebene der Stadtteile allerdings keine bedeutenden kommunalen Institutionen gab. Zu den alten zehn Stadtteilen kamen im Verlauf des 19. Jahrhunderts weitere hinzu. Die letzten Eingemeindungen vor der Bildung von Groß-Berlin umfassten den Großen Tiergarten im Jahre 1881, das Gelände des Zentralviehhofs im Jahre 1878 sowie das Gebiet um den Plötzensee und die Rehberge, das 1915 eingemeindet wurde.

Die amtliche Einteilung von 1884 bestand aus 21 Stadtteilen: Berlin, Alt-Cölln, Friedrichswerder, Dorotheenstadt, Friedrichstadt, Untere Friedrichsvorstadt, Schöneberger Vorstadt, Obere Friedrichsvorstadt, Tempelhofer Vorstadt, Luisenstadt jenseits des Kanals, Luisenstadt diesseits des Kanals, Neu-Cölln, Stralauer Viertel, Königsviertel, Spandauer Viertel, Rosenthaler Vorstadt, Oranienburger Vorstadt, Friedrich-Wilhelm-Stadt, Tiergarten, Moabit, Wedding und Gesundbrunnen.

Das Industriezeitalter

Stark begünstigt durch die Jahrhunderte lange gewerbliche Tradition und die Funktion einer Hauptstadt setzte Mitte der dreißiger Jahre des 19. Jh. die Industrialisierung ein, und trotz einiger Standortnachteile wegen des Mangels an verwertbaren Roh- und Brennstoffvorkommen entwickelte sich Berlin seit Mitte des 19. Jh. zu einem industriellen Zentrum und in der ersten Hälfte des 20. Jh. sogar zum führenden Industriestandort Deutschlands und einem der bedeutendsten Industriestandorte Europas. In der „Stadt der Arbeit” gab es Mitte der 20er Jahre des 20. Jh. 294.300 gewerbliche Niederlassungen und 1.711.000 beschäftigte Personen, d.h. jede(r) zweite Berliner(in) war berufstätig. Etwa ein Zwölftel aller deutschen Unternehmen war in der Stadt konzentriert und etwa zehn Prozent sämtlicher Beschäftigten Deutschlands arbeiteten hier. Sowohl die Organisationen der Arbeiterschaft wie der Unternehmerschaft hatten in Berlin ihre stärksten Positionen.

Die Weimarer Zeit

Nach Absetzung und Flucht Kaiser Wilhelms II. ins niederländische Exil wird am 11. November 1918 durch beiderseitigen Waffenstillstand der Erste Weltkrieg beendet. Am 29. Februar 1919 wird eine neue Berliner Stadtverordnetenversammlung gewählt, erstmalig nicht nach dem Dreiklassenwahlrecht. Die 1917 von der SPD abgespaltene USPD erhält 47 Sitze, die SPD 46, beide zusammen also 93 der insgesamt 144 Sitze.

Das „Groß-Berlin-Gesetz”

Am 1.10.1920 trat das „Gesetz über die Bildung der neuen Stadtgemeinde Berlin (Groß-Berlin-Gesetz)” in Kraft. Damit erfolgten die umfassendste Stadterweiterung in der Geschichte Berlins und die „Grundsteinlegung für das moderne Berlin des 20. Jahrhunderts”. Aber auch nach der Annahme des Gesetzes gab es Widerstand gegen die „unhaltbaren Zustände in der neuen Stadtgemeinde Berlin”: Mitte 1921 debattierte der Preußische Landtag über einen Antrag, nach dem „wirkliche Selbständigkeit” der in den Verwaltungsbezirken vereinigten Gemeinden „durch Beschränkung der Zentralgewalt” erreicht und geprüft werden solle, „inwieweit der räumliche Umfang der neuen Stadtgemeinde Berlin zu beschränken ist”.

Das neue Groß-Berlin bestand nun aus den 20 Bezirken Mitte, Tiergarten, Wedding, Prenzlauer Berg (bis 1921 Prenzlauer Tor), Friedrichshain, Kreuzberg (bis 1921 Hallesches Tor), Charlottenburg, Spandau, Wilmersdorf, Zehlendorf, Schöneberg, Steglitz, Tempelhof, Neukölln, Treptow, Köpenick, Lichtenberg, Weißensee, Pankow und Reinickendorf. Amtlicherseits führten diese Bezirke laufende Nummern von 1 bis 20.

Die Stadt erlebte in den 1920er Jahren eine Blütezeit der Kunst, Wissenschaft und Kultur, die später als die Goldenen Zwanziger bezeichnet wurden. Während dieser Zeit, die zeitweise durch wirtschaftliche Erholung geprägt war, war Berlin, auch aufgrund der nunmehr ungewöhnlich weit ausgedehnten Stadtfläche, die größte Industriestadt Europas. 1925 hat Berlin 4.024.165 Einwohner.

Die Weltwirtschaftskrise von 1929 erfasste Berlin. Es gab 664 Konkurse in der Stadt. Im Februar hatte die Stadt 450.000 Arbeitslose. Es kam zu Demonstrationen und gewalttätigen Unruhen. Bei den Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung am 17. November 1929 erzielte die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) 5,8 Prozent und zog erstmals mit 13 Abgeordneten in das Stadtparlament ein.

In der Zeit des Nationalsozialismus gab es für eine eigenständige Kommunalpolitik keinen Spielraum.

Nach 1945

Der am 8. Mai 1945 beendete Zweite Weltkrieg hatte in weiten Teilen Berlins eine Trümmerlandschaft hinterlassen: 600.000 zerstörte Wohnungen und von vormals 4,3 Millionen Einwohnern lebten noch 2,8 Millionen in der Stadt. Entsprechend der Vereinbarung der Alliierten wurde die Stadt in vier Sektoren aufgeteilt und gemeinsam von den Besatzungsmächten, den Vereinigten Staaten von Amerika, Großbritannien, Frankreich und der Sowjetunion verwaltet.

Am 20. Oktober 1946 wurde mit einer Wahlbeteiligung von 92,3 Prozent Berlins erste Stadtverordnetenversammlung nach dem Kriege gewählt. Die SPD erhielt 48,7 Prozent der Stimmen, die CDU 22,2, die SED 19,8 und die LDP 9,3 Prozent.

Die Spaltung Berlins

Der unter anderem durch Streitigkeiten um die Währungsreform ausgelösten Blockade der Westsektoren von Juni 1948 bis Mai 1949 durch die Sowjetunion begegneten die westlichen Alliierten mit der Luftbrücke, der bis dahin beispiellosen Versorgung einer ganzen Stadt aus der Luft. Mit der Blockade endete auch die gemeinsame Verwaltung Berlins. Wegen zunehmender Störungen durch Parteigänger der SED verlegte die Stadtverordnetenversammlung ihre Tagungen am 6. September 1948 in den Westteil der Stadt. In Ost-Berlin bildete sich daraufhin am 30. November ein eigener, von der SED dominierter Magistrat. Damit war die Spaltung der Stadtverwaltung vollzogen.

Am 4. Dezember 1948 wurde in West-Berlin als Gegengründung zur im Ostteil gelegenen traditionellen Friedrich-Wilhelms-Universität (seit 1949 Humboldt-Universität) die „Freie Universität Berlin” gegründet.

Die gewählte Stadtverordnetenversammlung und der Oberbürgermeister nahmen provisorisch Quartier als Untermieter im Rathaus des West-Berliner Bezirks Schöneberg – ein Provisorium, das mehr als 40 Jahre andauern sollte.

Am 12. Mai 1949 hob die Sowjetunion die Blockade der Berliner West-Sektoren auf. Der Zugang nach West-Berlin durch die sowjetische Besatzungszone war jedoch weiterhin nicht ohne weiteres möglich. Bis zur Wiedervereinigung 1990 durften nur die von der östlichen Seite festgelegten Transitstrecken und die von den Alliierten schon zu Kriegszeiten vereinbarten Luftkorridore benutzt werden.

Am 23. Mai 1949 erfolgte in den Westzonen Deutschlands die Gründung der Bundesrepublik Deutschland. Für Berlin blieb der alliierte Sonderstatus (bis zur Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990) erhalten. Am 10. Mai 1949 bestimmte der Parlamentarische Rat Bonn ersatzweise zur provisorischen Hauptstadt des neuen Staates.

Mit der Staatsgründung der Deutschen Demokratischen Republik in der Ostzone am 7. Oktober 1949 wurde Ost-Berlin zur „Hauptstadt der DDR”. In der Folge wurden beide Stadthälften eng in die jeweiligen Gesellschaftssysteme ihrer Führungsmächte eingebunden.

Am 1. Oktober 1949 trat die bereits 1948 von der gewählten Stadtverordnetenversammlung für die ganze Stadt verabschiedete Verfassung von Berlin in Kraft. Ihre tatsächliche Geltung war durch die Spaltung der Stadt aber auf die drei Westsektoren (Land Berlin) beschränkt. Ost-Berlin blieb bis 1990 ohne Verfassung.

Der 17. Juni 1953

Am 16. Juni 1953 traten die Bauarbeiter an der Ost-Berliner Stalinallee gegen eine staatlich verordnete Normenerhöhung in Streik. Daraus entwickelte sich am 17. Juni ein Volksaufstand, der auf zahlreiche andere Städte der DDR übergriff und in der Forderung nach Abschaffung des SED-Regimes und freien Wahlen in ganz Deutschland gipfelte. Der Aufstand wurde von sowjetischen Truppen gewaltsam niedergeschlagen. Es kam zu mehreren hundert Toten, über 1000 Verletzten und zahlreichen Verhaftungen. Am 4. August 1953 erklärte der Deutsche Bundestag den 17. Juni als nationalen Gedenktag zum „Tag der deutschen Einheit”. Am 22. August 1953 wurde in West-Berlin für DDR-Flüchtlinge das Notaufnahmelager Marienfelde eröffnet.

Die „Berlin-Krise”

Am 27. November 1958 forderte der sowjetische Partei- und Regierungschef Nikita Chruschtschow angesichts des anhaltenden Flüchtlingsstroms aus der DDR über Berlin in den Westen die drei Westalliierten in einer Note ultimativ zum Verlassen Berlins auf und verlangte die Umwandlung West-Berlins in eine „entmilitarisierte freie Stadt”. Nach der Blockade 1948/49 wurde die Lebensfähigkeit West-Berlins durch das sogenannte „Chruschtschow-Ultimatum” zum zweiten Mal ernsthaft bedroht.

Unter dem Druck zunehmender Zwangsmaßnahmen in der DDR (Zwangskollektivierung) flüchteten im Laufe des Jahres1958 nahezu 200.000 DDR-Bewohner über die offene Sektorengrenze nach West-Berlin.

Der Mauerbau

Der DDR-Staatsratsvorsitzende, Walter Ulbricht, erklärte am 15. Juni 1961: „Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten”.

Am 25. Juli 1961 verkündete US-Präsident John F. Kennedy die lebenswichtigen Interessen der westlichen Schutzmächte an Berlin, die sog. „Three Essentials”: 1. Recht der Alliierten auf Anwesenheit in Berlin, 2. ihr Recht auf freien Zugang und 3. die Erhaltung der Lebensfähigkeit und des Rechts auf Selbstbestimmung für West-Berlin.

Im Juli 1961 flüchteten 30.415 DDR-Bewohner nach West-Berlin. Das war die höchste monatliche Zahl seit 1953. Am 13. August 1961 begann die DDR mit dem Bau einer Mauer entlang der Sektorengrenze und riegelte beide Teile der Stadt voneinander ab.

Das Vier-Mächte-Abkommen

Am 3. September 1971 unterzeichneten die Botschafter der vier Siegermächte im Gebäude des Alliierten Kontrollrates in West-Berlin das Vier-Mächte-Abkommen zu Berlin. Es klärte die Bindungen zwischen Berlin und der Bundesrepublik Deutschland und ermöglichte in der Folge eine Vielzahl von praktischen Regelungen zum Nutzen der Menschen. Mit seinen Folgeabkommen zum Transitverkehr sowie den Reise- und Besuchsmöglichkeiten trat es am 3. Juni 1972 in Kraft.

Die Wende

1989 kam es nach Massendemonstrationen in der DDR zur Wende, die Mauer wurde geöffnet. 1990 wurden die beiden deutschen Staaten als Bundesrepublik Deutschland wiedervereinigt und Berlin wurde per Einigungsvertrag deutsche Hauptstadt.

„Berliner Republik”

Am 20. Juni 1991 beschloss der Bundestag mit dem Hauptstadtbeschluss nach kontroverser öffentlicher Diskussion, dass Berlin Sitz der deutschen Bundesregierung und des Bundestages sein solle. 1994 wurde das Schloss Bellevue zum ersten Amtssitz des Bundespräsidenten. In der Folgezeit wurde das Bundespräsidialamt in unmittelbarer Nähe errichtet.

1999 nahmen Regierung und Parlament ihre Arbeit in Berlin auf. Im Jahr 2001 wurde das neue Bundeskanzleramt eingeweiht und bezogen. Die überwiegende Zahl der Auslandsvertretungen in Deutschland verlegte in den folgenden Jahren ihren Sitz von Bonn nach Berlin.

Die Berliner Bezirke nach der Wende

Nach der Wende hatte die nunmehr vereinigte Stadt 23 Bezirke mit sehr unterschiedlichen Einwohnerzahlen und Strukturen. Der kleinste Bezirk im Nordosten war Weißensee mit rd. 53.000 Einwohnern, dagegen hatte Neukölln im Süden immerhin mehr als 300.000 Einwohner. Insgesamt leben nunmehr in Berlin rd. 3,8 Mio. Menschen; damit hat Berlin noch nicht die Zahl von 1925 mit mehr als 4 Mio. Einwohnern erreicht.

Diese Unterschiede und auch die teilweise recht unterschiedlichen kommunalpolitischen Strategien – auch im Umgang mit dem Senat im Rat der Bürgermeister – warfen bereits 1991 die Diskussion um die Verringerung der Zahl der Bezirke auf. Sie wurde zunächst recht kontrovers geführt, wurde aber letztlich 10 Jahre später umgesetzt: Aus 23 Bezirken wurden zum 1. Januar 2001 zwölf Bezirke:

  • Charlottenburg-Wilmersdorf,
  • Friedrichshain-Kreuzberg,
  • Lichtenberg (Hohenschönhausen),
  • Marzahn-Hellersdorf,
  • Mitte (Tiergarten, Wedding),
  • Neukölln,
  • Pankow (Prenzlauer Berg, Weißensee),
  • Reinickendorf,
  • Spandau,
  • Steglitz-Zehlendorf,
  • Tempelhof-Schöneberg,
  • Treptow-Köpenick.

Kommunalpolitik im Wandel

Wie anfangs angemerkt wuchsen die kommunalpolitischen Aufgaben mit der Zahl der Menschen im Gemeinwesen. Aber auch die gesellschaftlichen und technologischen Veränderungen haben zu einem erheblichen Zuwachs geführt. Wenn es anfangs genügte, einen Brunnen zu bauen oder für Sicherheit gegen Überfälle zu sorgen, kommt der heutige soziale Rechtsstaat in einer höchst komplexen globalen Welt nicht mehr um eine umfassende „fürsorgliche” Kommunalpolitik herum. Mit zunehmendem Interesse an Teilhabe am öffentlichen Leben gewinnt die Kommunalpolitik auch in den Formen der „direkten Demokratie” immer mehr an Bedeutung.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016