Konzession

Aus SGK Berlin

Unter Konzession versteht man die Verleihung eines Nutzungsrechts an einer öffentlichen Sache durch die zuständige staatliche oder kommunale Behörde, z. B. die Überlassung eines Abbaurechtes für Rohstoffe. Als Entschädigung wird in vielen Fällen eine Konzessionsgebühr vom Konzessionsnehmer an den Überlasser (z. B. des Grundstückes) bezahlt. Damit soll diesem eine Art Entschädigung für seine Einschränkungen (durch z. B. eingeschränkte Nutzung) zukommen.

Eine Dienstleistungskonzession ist eine Form der Übertragung einer staatlichen oder kommunalen Aufgabe auf einen Dritten. Dienstleistungskonzessionen sind dadurch gekennzeichnet, dass der Konzessionär als Gegenleistung für die Erbringung der Dienste statt einer Vergütung das Recht zur kommerziellen Nutzung und/oder Verwertung erhält. Der Konzessionär trägt dabei das wirtschaftliche Nutzungs- und Verwertungsrisiko. Häufig handelt es sich um ein Betreibermodell im Rahmen einer Public Private Partnership.

Dazu gehören u.a. der Betrieb einer Verkehrs­linie (z. B. Buslinie) durch ein Verkehrsunternehmen, die Versorgung der Stadt mit Wasser und Elektrizität wie auch die Entsorgung von Abfällen und Abwässern.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016