Kumulieren und Panaschieren

Aus SGK Berlin

Das Abgeben von mehreren Stimmen für einen Kandidaten nennt man Kumulieren oder Häufeln.

Unter Panaschieren versteht man bei einer Wahl das Verteilen mehrerer verfügbarer Stimmen durch den Wähler auf Kandidaten unterschiedlicher Listen. Die Möglichkeit zum Kumulieren und Panaschieren besteht bei Kommunalwahlen in mehreren Bundesländern in Deutschland. Auch die Stadtstaaten Hamburg und Bremen praktizieren bereits diese Verfahren.

Das Berliner Wahlrecht sieht die Möglichkeiten des Kumulierens und Panaschierens nicht vor.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016