Leistungs- und Verantwortungszentrum

Aus SGK Berlin

Die Ämter in den Bezirken sind als Leistungs- und Verantwortungszentren (LuV) organisiert, d. h. sie sind im Rahmen der ihnen zugeordneten personellen und sächlichen Mittel für wirksame und wirtschaftliche Arbeitsergebnisse verantwortlich. Die Einzelheiten zur Aufgabe und zum Umfang der ihnen zur Verfügung gestellten Mittel sollen in Zielvereinbarungen zwischen der Behördenleitung und dem LuV festgelegt werden.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016