Naturlehrpfad

Aus SGK Berlin

Ein Naturlehrpfad ist ein ausgebauter Wanderweg, der entlang von naturwissenschaftlich oder kulturell bemerkenswerten Objekten stationsartig durch die Landschaft führt. Er kann zum Beispiel Wissen über Flora und Fauna, Geologie, Ökologie und Kulturgeschichte vermitteln. In Berlin bestehen Naturlehrpfade u.a. am Teufelssee, an den Müggelbergen und im Wuhletal.

Die Ziele und Aufgaben des Naturschutzes und Landschaftsschutzes sind gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) folgendermaßen formuliert:

  • Schutz der biologischen Vielfalt,
  • Erhalt der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie
  • die Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit, sowie des Erholungswerts von Natur und Landschaft. Das schließt auch die Pflege, die Entwicklung und – wenn erforderlich – auch die Wiederherstellung von Natur und Landschaft ein.

Das Berliner Naturschutzgesetz stellt auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes bestimmte Biotope unmittelbar unter gesetzlichen Schutz. Der Schutzstatus bedarf nicht mehr eines förmlichen Verfahrens wie bei der Ausweisung von Schutzgebieten.

Wer gesetzlich geschützte Biotope zerstört oder sonst erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt, verhält sich ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Naturschutzbehörden können die Eigentümer auch verpflichten, den vorherigen schutzwürdigen Zustand wiederherzustellen.

Die Zuständigkeit liegt bei den Unteren Naturschutzbehörden in den Bezirken. Der Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege (LB) hat insbesondere die Aufgabe, die Behörden für Naturschutz und Landschaftspflege fachlich und wissenschaftlich zu beraten sowie an deren wesentlichen Entscheidungen beratend mitzuwirken. Er kontaktiert und berät diverse Kooperationspartner und ist zudem Vorsitzender des Sachverständigenbeirats für Naturschutz und Landschaftspflege. Neben der beratenden Tätigkeit befasst sich der LB auch mit Grundlagenarbeiten, wie sie in anderen Bundesländern von den Landesanstalten wahrgenommen werden. (Berliner Naturschutzgesetz – NatSchGBln)


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016