Pflanzenschutz

Aus SGK Berlin

Unter Pflanzenschutz versteht man die Gesamtheit der Bemühungen, Schäden und Leistungsminderungen von Nutzpflanzen durch Ausnutzung aller einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse in einer ökologisch und ökonomisch angemessenen Weise zu verhindern oder zu mildern (Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)).


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016