Schulkonferenz

Aus SGK Berlin

Die Schulkonferenz dient dem Zusammenwirken von Lehrern, Erziehungsberechtigten und Schülern bei der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule. Aufgabe der Schulkonferenz ist es, gemeinsam interessierende Fragen des Schullebens der einzelnen Schule zu erörtern.

Die Schulkonferenz besteht aus 14 Mitgliedern: vier Elternsprecher, die von der Gesamtelternvertretung (GEV) in die Schulkonferenz gewählt werden, vier Lehrer, vier Schüler (in der Grundschule müssen diese aus den Klassen 5 und 6 sein und gehören der Schulkonferenz mit beratender Stimme an), dem Schulleiter und einer außenstehenden Person (z.B. einem Wirtschaftsvertreter). Die Mitglieder werden jeweils für zwei Jahre gewählt.

Die Schulkonferenz bestimmt mit einer zweidrittel Mehrheit u.a. über die Verwendung der zugewiesenen Personal- und Sachmittel, das Schulprogramm, die Dauer der Schulwoche. Mit einfacher Mehrheit wird über Schulversuche, Unterrichtsbeginn und die Hausordnung abgestimmt. Bei Neubesetzung von Funktionsstellen (Schulleiter, Konrektor, Abteilungsleiter) kann die Schulkonferenz einen Besetzungsvorschlag machen (§ 75 ff. Schulgesetz Berlin).


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016