Schulpsychologischer Dienst

Aus SGK Berlin

In jedem Bezirk gibt es ein Schulpsychologisches Beratungszentrum. In ihnen arbeiten Schulpsychologen, Psychologen mit Therapieauftrag und fachpsychologisch ausgebildete Lehrer. Der Schulpsychologische Dienst (SPD) betreut alle Schülerinnen und Schüler.

Die Tätigkeit des Schulpsychologischen Dienstes umfasst:

  • die schulpsychologische Beratung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten, Lehrkräften und weiterem pädagogischen Personal bei Lern-­ , Leistungs- und Verhaltensschwierigkeiten, bei Störungen und Konflikten im Unterricht und im Schulleben, bei allen besonderen Begabungen sowie bei weiteren schulischen und außerschulischen Fördermaßnahmen und bei der Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf einschließlich der dafür notwendigen Untersuchungen,
  • die Mitwirkung in Fragen der Einschulung, Umschulung und Schullaufbahn,
  • die Vermittlung von Hilfen, die von anderen Einrichtungen und Fachkräften bzw. auf einer anderen Rechtsgrundlage mit anderen Schwerpunkten angeboten werden,
  • die Durchführung von therapeutisch-psychologischen Maßnahmen einschließlich Trainingsgruppen für Schülerinnen und Schüler mit Lern-, Leistungs- und Verhaltensproblemen, die sich im Rahmen der Schule äußern oder im Bedingungsfeld der Schule entstehen,
  • die Beratung bei psychologisch relevanten Aspekten der Gestaltung von Unterricht und Erziehung sowie der Weiterentwicklung der pädagogischen Praxis, u. a. durch Fortbildung mit Lehrkräften zu pädagogisch-psychologischen Fragestellungen, durch Supervision sowie durch auf die Schule als Ganzes gerichtete systembezogene Beratung im Zusammenwirken mit der Schulaufsicht,
  • die Erstellung fachpsychologischer Gutachten und Stellungnahmen zur formalen Sicherung der Förderung und der Betreuung von Schülerinnen und Schülern sowie fachdiagnostische Gutachten mit dem Ziel, den spezifischen Hilfebedarf außerhalb des Schulpsychologischen Dienstes sicherzustellen und zur Vorbereitung von schulaufsichtlichen Entscheidungen, z. B. bei Zurückstellungen, vorzeitiger Einschulung und gegebenenfalls Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs,
  • die Mitarbeit bei der Entwicklung und Erprobung von Verfahrensweisen zur therapeutischen Betreuung mit Schulbezug,
  • die Durchführung von Leistungsmessungen in Schülergruppen mit dem Ziel einer objektivierten Leistungserfassung,
  • die Durchführung und Auswertung von Groß- und Kleingruppenuntersuchungen für statistische Erhebungen und empirische Untersuchungen.

Grundlage der Erfüllung dieser Aufgaben sind psychodiagnostische Verfahren sowie psychologische und pädagogische Präventions- und Interventionsmethoden. Der Schulpsychologische Dienst berät bei der inhaltlichen und organisatorischen Weiterentwicklung der Berliner Schule. Er wirkt gegebenenfalls bei Schul- und Modellversuchen mit.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016