Sonderfahrdienst

Aus SGK Berlin

Menschen mit Behinderung, die im Land Berlin wohnen und in ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen T haben, können für Freizeitfahrten im Stadtgebiet den Sonderfahrdienst (SFD) nutzen. Freizeitfahrten sind Fahrten zur Teilnahme am Leben, jedoch keine, für die es einen Kostenträger gibt, z. B. Arztfahrten oder Fahrten zur Arbeit.

Hinter dem Merkzeichen T verbergen sich das Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), ein mobilitätsbedingter Grad der Behinderung von 80 sowie eine Treppenfähigkeitsstörung. Für die Zuerkennung des Merkzeichens T ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) zuständig. Ebenso liegen das Abrechnungsverfahren sowie das Beschwerde- und Qualitätsmanagement des SFD in der Verantwortung des LAGeSo.

Mit der Durchführung des Fahrtenmanagements (Auftragsannahme, Disposition und Regie der Fahrten) ist die Wirtschaftsgenossenschaft Berliner Taxibesitzer eG (WBT) beauftragt. Die Fahrten selbst führen Fuhrunternehmen durch, die geeignete Fahrzeuge besitzen. Der SFD ist ein Von-Tür-zu-Tür-Service und schließt bei Bedarf bestimmte Assistenzleistungen mit ein, z. B. Treppenhilfe, Umsetzen vom Zimmer- in den Straßenrollstuhl oder kleine Handreichungen.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016