Sonderpädagogik

Aus SGK Berlin

Für Kinder, die eine sonderpädagogische Förderung benötigen, wird entweder von der Schule oder aber auch von den Eltern ein Feststellungsverfahren beantragt. Die Förderung wirkt vor allem folgenden Defiziten entgegen: Lernschwäche, Störungen in der emotionalen und sozialen Entwicklung, Sprachdefiziten, bei geistiger Behinderung, Autismus etc.

Auf der Grundlage des Gutachtens eines Sonderpädagogen wird ein Förderbedarf festgestellt. Danach beraten Eltern, Vertreter der Grundschule und Sonderpädagogen gemeinsam über die bestmögliche Beschulung des Kindes. In der Regel sollen Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in eine Regelschule integriert werden, d. h. gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen unterrichtet werden. Der Besuch eines sonderpädagogischen Förderzentrums soll die Ausnahme sein. In der Regelschule erhält das Kind – je nach Förderbedarf – 2,5 oder 5 Stunden zusätzliche Förderung durch eine/n Integrationslehrer/in.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016