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Aus SGK Berlin

Ehemaliges Zentrales Personalüberhangmanagement (EZeP).

Das Gesetz zur Auflösung des Zentralen Personalüberhangmanagements (Stellenpool-auflösungsgesetz - StPAufIG -) ist am 11. November 2012 in Kraft getreten. Damit wurde die Behörde Zentrales Personalüberhangmanagement aufgelöst. Gleichzeitig wurde die neue Behörde Ehemaliges Zentrales Personalüberhangmanagement - EZeP - gegründet. Aufgabe des EZeP ist die Abwicklung des ZeP und die Versetzung der Personalüberhangkräfte in die jeweiligen Zieldienststellen entsprechend der in diesem Gesetz enthaltenen Regelungen.

Darüber hinaus werden mit dem neuen Serviceangebot auch Qualifizierungsangebote für Personalüberhangkräfte koordiniert und gesteuert, die in landesweitem Interesse liegen.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016