Straßenausbaubeitrag

Aus SGK Berlin

Bis 2012 erhob das Land Berlin zur teilweisen Deckung seines Aufwandes für die Verbesserung, Erweiterung und Erneuerung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen Beiträge von den Grundstückseigentümern u. a., denen durch die ausgebauten Verkehrsanlagen Vorteile geboten werden. Seitdem sollen Anlieger nicht mehr an den Ausbaukosten der Straßen beteiligt und damit finanziell entlastet werden. Bezahlte Beiträge werden auf Antrag rückerstattet.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016