Straßenbaulast

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Straßenbaulast bezeichnet die öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Hoheitsträgers, öffentliche Straßen und Wege zu bauen und zu unterhalten. Träger der Straßenbaulast sind in Deutschland der Bund, die Länder sowie die Kreise und Gemeinden.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016