Straßenbeleuchtung

Aus SGK Berlin

Bei der Straßenbeleuchtung müssen besonders die Sicherheit der Menschen und die Leichtigkeit des Verkehrs berücksichtigt werden. Die Beleuchtung im Verkehrsraum muss für den Verkehrsteilnehmer, besonders für den Fußgänger, die Möglichkeit schaffen, den Verlauf und die Begrenzung der Straßen, der Wege, von Plätzen und Zugängen sowie Gefahrenstellen und Hindernisse leicht und rechtzeitig zu erkennen.

Richtschnur für die Auslegung der Beleuchtung im öffentlichen Verkehrsraum ist die DIN 5044 „Ortsfeste Verkehrsbeleuchtung“, die seit mehr als 20 Jahren gilt und sich für die Straßenbeleuchtung als Regel der Technik etabliert hat. Zudem hat sich das Land Berlin ein eigenes Konzept für die Öffentliche Beleuchtung gegeben, welches planerischen, verkehrs- und städtebaulichen sowie sicherheits- und umweltpolitischen Aspekten Raum und Empfehlung gibt.

Derzeit führt die Stromnetz Berlin GmbH im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung den Betrieb, die Wartung, die Instandhaltung und die Schadensbeseitigung der öffentlichen Beleuchtung einschließlich der beleuchteten Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen durch. Störungen und Ausfälle können online an die Stromnetz Berlin GmbH gemeldet werden.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2022