Straßenverkehrsbehörde

Aus SGK Berlin

In Abgrenzung zur Verkehrslenkung Berlin sind die Straßenverkehrsbehörden in den Bezirken für den ruhenden Verkehr (also alle Fragen zum Thema Parken, Parkeinschränkungen) und für den Verkehr auf Nebenstraßen zuständig. Hierzu gehört u. a. die Inanspruchnahme von Straßenland bei Baustellen. Nähere Funktionszuweisungen s. § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO).


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016