Träger öffentlicher Belange

Aus SGK Berlin

Träger öffentlicher Belange (TöB) sind Behörden und Stellen, die bei bestimmten Bauvorhaben (insbes. im Bau- und Planungsrecht) angehört werden müssen oder sollen, damit sie aus ihrer Sicht zu dem Vorhaben Stellung nehmen können (§ 4 BauGB). Hierzu gehören u.a. die Feuerwehr, die Versorgungsunternehmen (Gas, Wasser, Elektrizität, Telefon, Verkehrsbetriebe) und die Polizei.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016