Trinkwasser

Aus SGK Berlin

Trinkwasser ist Wasser, das im ursprünglichen Zustand oder nach Aufbereitung zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken und anderen häuslichen Zwecken bestimmt ist.

Trinkwasser wird in Berlin aus Grundwasser gewonnen. In neun Wasserwerken wird das Rohwasser aufbereitet und je nach Bedarf in das Trinkwassernetz eingespeist. Die Pflicht der öffentlichen Wasserversorgung obliegt den Berliner Wasserbetrieben. (§ 37a Berliner Wassergesetz)


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016