Umwelt- und Naturschutz

Aus SGK Berlin

Der Schutz der Umwelt betrifft heute so gut wie alle Lebensbereiche, sowohl die privaten als auch die öffentlichen.

Die Inanspruchnahme der Umwelt, sei es in Form von Ressourcenverbrauch oder -zerstörung, wird bis auf wenige Ausnahmen nicht in Rechnung gestellt. Daher sind wirtschaftliche Marktmechanismen nicht in der Lage, Schutzregularien für die natürliche Umwelt zu schaffen. Die natürliche Umwelt kann nur im Sinne des Allgemeinwohls durch staatliches Handeln geschützt werden.

In der Europäischen Union werden sehr weitreichende und verbindliche Umweltstandards bzw. -regularien in Form von EU-Richtlinien und EU-Verordnungen festgelegt. Darüber hinaus gibt es noch die nationale Umweltgesetzgebung, wie z.B. das Bundesimmissionsgesetz (BImSchG), das Atomgesetz (AtG) oder das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Kommunaler Umweltschutz ist eine Grundvoraussetzung zur nachhaltigen Stadtentwicklung. Den kommunalen Umweltbehörden, auch als untere Umweltschutzbehörde oder Umweltamt bezeichnet, kommt die Aufgabe zu, die Umweltgesetze und -verordnungen umzusetzen, d.h. sie sind die Vollzugbehörden.

Über den gesetzlichen Vollzug hinaus setzen die kommunalen Umweltbehörden auf Information, Umweltbildung und das freiwillige Engagement der Bürger und Bürgerinnen, von Umweltinitiativen (NGOs) wie z.B. dem BUND und den Agenda21-Gruppen, gesellschaftlichen Gruppen, wie Kirchen und Gewerkschaften und der Wirtschaft. Hinzu kommt die Förderung von Umweltprojekten.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016