Umweltzone

Aus SGK Berlin

In Ballungsräumen sollen Umweltzonen eingerichtet werden, um in diesen die Feinstaubbelastung zu reduzieren. Fahrzeuge, die nicht unter die allgemeinen Ausnahmen fallen, dürfen in die ausgeschilderten Umweltzonen nicht einfahren bzw. sich nicht in ihnen befinden. Gibt ein Zusatzschild Ausnahmen für Fahrzeuge bestimmter Schadstoffgruppe an, dürfen diese Kfz einfahren, wenn die Plakette sichtbar hinter der Windschutzscheibe befestigt ist.

Ein Stufenplan zu den Luftreinhalteplänen sieht eine Ausweitung des Fahrverbots in zeitlichem Rhythmus vor, so dass nach der ersten Stufe (Fahrverbot von Fahrzeugen der Schadstoffgruppe 1) in einer zweiten Stufe auch die Fahrzeuge mit roten Plaketten und in einer dritten Stufe auch die Fahrzeuge mit gelben Plaketten von einem Fahrverbot betroffen sein werden.

In Berlin umfasst die Umweltzone das Gebiet innerhalb des S-Bahn-Ringes.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016