Wirtschaftsförderung

Aus SGK Berlin

Wirtschaftsförderung hat die Aufgabe, ansässige Unternehmen bei Fragen zur Bestandssicherung bzw. -pflege sowie Erweiterungsinvestitionen zu beraten und zu betreuen, Existenzgründerinnen und -gründer und ansiedlungsinteressierte Unternehmen zu unterstützen und aktiv an der Standortentwicklung mitzuarbeiten. Hierfür wurde der sog. Einheitliche Ansprechpartner geschaffen.

Die Einrichtung des Einheitlichen Ansprechpartners (EA) basiert auf der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Er steht europaweit als Unternehmensservice zur Verfügung. Durch den Einheitlichen Ansprechpartner für das Land Berlin wird es in- und ausländischen Dienstleistern aus dem europäischen Wirtschaftsraum erleichtert, sich in Berlin niederzulassen. Der Einheitliche Ansprechpartner fungiert als „Mittler“ zwischen dem Unternehmer und den fachlich zuständigen (Genehmigungs-)Behörden. Er ist dafür zuständig, zu informieren und Anliegen gegenüber den zuständigen Behörden zu koordinieren. Diese Koordinationsaufgabe schließt insbesondere die Entgegennahme und Weiterleitung der gesamten Verfahrenskorrespondenz (wie Anträge, Unterlagen, Anfragen, Erklärungen, Bescheide) ein. Unternehmen müssen sich so nicht mehr selbst an die Behörden wenden.

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie sieht vor, dass der EA für ausländische Unternehmer zur Verfügung stehen muss. Der Berliner Senat hat jedoch entschieden, dass der EA in Berlin auch von inländischen Unternehmen und von ansässigen Betrieben genutzt werden kann. Zudem dürfen nicht nur Dienstleister, sondern alle Branchen den EA in Berlin nutzen.

Service aus einer Hand

  • Behördenübergreifende Ansprechstelle für Anforderungen, Formalitäten für die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten.
  • Weniger Wege in der Verwaltung, durch zentrale Abwicklung der Verfahren und Koordinierung zwischen den beteiligten Behörden.
  • Erledigung der Verfahren über die Online-Plattform.
  • Kooperationspartner aus der Wirtschaft ergänzen die Angebote des Einheitlichen Ansprechpartners mit Informationen und Beratungen für Gründer und Unternehmer.
  • Die Industrie- und Handelskammer zu Berlin und die Handwerkskammer Berlin helfen beim Start in die Selbstständigkeit und bei der Existenzgründung, bei der Konsolidierung und Expansion des Unternehmens und bei der Unternehmensnachfolge. Sie bieten darüber hinaus Informationen zu aktuellen rechtlichen Änderungen, zur Aus- und Weiterbildung sowie zu Finanzhilfen und Förderprogrammen an.

Ob dieser Service geeignet ist, die beklagten Investitionsstaus nachhaltig zu beseitigen, wird sich erst im Rahmen einer Evaluation klären lassen.

Der Einheitliche Ansprechpartner in Berlin (EA) ist bei der für Wirtschaft zuständigen Senatsverwaltung angesiedelt. Er arbeitet eng mit allen Behörden und Institutionen zusammen, die fachlich für die Erteilung von Erlaubnissen, Genehmigungen und Registrierungen zuständig sind. Daneben gibt es die Kooperationspartner des EA, namentlich den DGB (Bezirk Berlin-Brandenburg), die Handwerkskammer und die IHK Berlin.

siehe auch: One Stop Agency


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016