Wohnberechtigungsschein

Aus SGK Berlin

Zum 1. Mai 2012 wurde die Belegungsbindung für 65.000 Sozialwohnungen (im Westteil der Stadt) und 85.000 Belegungsbindungswohnungen (im Ostteil der Stadt) wieder in Kraft gesetzt. Seit diesem Datum ist der Bezug einer Wohnung mit Besetzungsrecht (im Westteil der Stadt) nur mit Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines (WBS) mit Dringlichkeit möglich. Für die im Ostteil der Stadt gelegenen Belegungsbindungswohnungen ist ein einfacher WBS erforderlich (ohne Dringlichkeitsvermerk).

Voraussetzung für einen Anspruch auf Erteilung des WBS für eine Sozial- und Belegungsbindungswohnung ist grundsätzlich, dass die maßgeblichen Einkommensgrenzen eingehalten werden.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016