Zweitwohnungssteuer

Aus SGK Berlin

Wer im Land Berlin länger als ein Jahr eine Zweitwohnung innehat, unterliegt der Zweitwohnungssteuer. Gesetz zur Einführung der Zweitwohnungssteuer im Berlin (Berliner Zweitwohnungssteuergesetz - BlnZwStG) vom 19.Dezember 1997 (GVBl. S.687). Die Steuer beträgt in Berlin 5% der Bemessungsgrundlage (Jahreskaltmiete).


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016