Überhang- und Ausgleichsmandate

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Erzielt eine Partei mehr Direktmandate, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil Sitze zustehen, so ergeben sich Überhangmandate. Bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin erhalten die anderen Parteien dann so viele Ausgleichsmandate, dass die Zusammensetzung des Parlaments dem Zweitstimmenanteil der Parteien entspricht.

Die Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen sind reine Verhältniswahlen, so dass es dort keine Überhangmandate und entsprechend keine Ausgleichsmandate geben kann.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016