Bürgerbeteiligung: Versionsgeschichte

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  • AktuellVorherige 19:55, 8. Jan. 2022Knut Diskussion Beiträge 4.990 Bytes +4.990 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „Unter Bürgerbeteiligung versteht man zunächst die Einbeziehung der Meinungen und Einwände von Bürgerinnen und Bürgern bei Bauvorhaben im Rahmen der „Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und bei der „Öffentlichen Auslegung von Bebauungsplänen“ gemäß § 3 Abs. 1 bzw. 2 Baugesetzbuch (BauGB). Der Begriff wird aber in letzter Zeit mehr und mehr im umfassenden Sinne einer Beteiligung und Mitwirkung von Menschen an der Aus…“