Gemeingebrauch: Versionsgeschichte

Aus SGK Berlin

Auswahl des Versionsunterschieds: Markiere die Radiobuttons der zu vergleichenden Versionen und drücke die Eingabetaste oder die Schaltfläche am unteren Rand.
Legende: (Aktuell) = Unterschied zur aktuellen Version, (Vorherige) = Unterschied zur vorherigen Version, K = Kleine Änderung

  • AktuellVorherige 19:19, 15. Jan. 2022Knut Diskussion Beiträge 2.052 Bytes +2.052 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „Gemeingebrauch (auch Allgemeingebrauch) ist das Recht jedes Einzelnen, solche Sachen nutzen zu können, die durch Widmung der Öffentlichkeit übergeben worden sind. Hierzu gehören vor allem öffentliche Straßen, Plätze und Parkanlagen, Spielplätze und öffentliche Bibliotheken. Im Gegensatz zum Eigentum ist er also kein Individualrecht, sondern ein Kollektivrecht. Das hat vor allem zur Folge, dass der zum Gemeingebrauch Berechtigte (also die Bür…“