Grundflächenzahl

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Die im Bebauungsplan festgelegte Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, wie viel Quadratmeter Grundfläche der Grundstücksfläche bebaut werden darf. Maßgebend für die Berechnung ist die Größe des Grundstücks. Es gibt eine einfache Formel mit der man die zulässige Grundfläche des Gebäudes ermitteln kann: Grundstücksgröße x Grundflächenzahl= zulässige Grundfläche. Beispiel: Das Grundstück hat eine Größe von 1000 m², die Grundflächenzahl beträgt 0,4, dann darf die zulässige Grundfläche des Gebäudes 400 m² betragen.

siehe auch: Geschossflächenzahl


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016