Interessenbekundungsverfahren

Aus SGK Berlin
Version vom 17. Januar 2022, 14:31 Uhr von Knut (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Das Interessenbekundungsverfahren ist eine Markterkundung, die über eine Ausschreibung (in der Regel im Amtsblatt) erfolgt. Es soll erkundet werden, ob eine öffentliche (nicht hoheitliche) Leistung oder eine Leistung, an der öffentliches Interesse besteht, von einem Privaten erbracht werden kann. Das Interessenbekundungsverfahren ist Bestandteil der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die bei jedem größeren öffentlichen Vorhaben durchgeführt werde…“)

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Bestätigte Version (Unterschied) | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Das Interessenbekundungsverfahren ist eine Markterkundung, die über eine Ausschreibung (in der Regel im Amtsblatt) erfolgt. Es soll erkundet werden, ob eine öffentliche (nicht hoheitliche) Leistung oder eine Leistung, an der öffentliches Interesse besteht, von einem Privaten erbracht werden kann. Das Interessenbekundungsverfahren ist Bestandteil der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die bei jedem größeren öffentlichen Vorhaben durchgeführt werden muss. Es dient der Abwägung, ob eine Leistung (weiterhin) durch die öffentliche Hand erbracht werden soll.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016