Interessenbekundungsverfahren

Aus SGK Berlin

Das Interessenbekundungsverfahren ist eine Markterkundung, die über eine Ausschreibung (in der Regel im Amtsblatt) erfolgt. Es soll erkundet werden, ob eine öffentliche (nicht hoheitliche) Leistung oder eine Leistung, an der öffentliches Interesse besteht, von einem Privaten erbracht werden kann. Das Interessenbekundungsverfahren ist Bestandteil der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die bei jedem größeren öffentlichen Vorhaben durchgeführt werden muss. Es dient der Abwägung, ob eine Leistung (weiterhin) durch die öffentliche Hand erbracht werden soll.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016