Kataster

Aus SGK Berlin
Version vom 21. Januar 2022, 18:09 Uhr von Knut (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Mit dem Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS®) wurden die bestehenden Lösungen zur Führung des Liegenschaftskatasters, der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) und des Automatisierten Liegenschaftsbuchs (ALB) abgelöst. Gleichzeitig wird auch das Amtliche topografisch-kartografische Informationssystem (ATKIS®) einem Redesign und hinsichtlich der Objektarten des Liegenschaftskatasters einer Harmonisier…“)

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Bestätigte Version (Unterschied) | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Mit dem Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS®) wurden die bestehenden Lösungen zur Führung des Liegenschaftskatasters, der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) und des Automatisierten Liegenschaftsbuchs (ALB) abgelöst. Gleichzeitig wird auch das Amtliche topografisch-kartografische Informationssystem (ATKIS®) einem Redesign und hinsichtlich der Objektarten des Liegenschaftskatasters einer Harmonisierung unterzogen sowie das Amtliche Festpunkt Informationssystem (AFIS®) eingeführt. Alle drei Informationssysteme zur Führung der Geobasisdatenbestände Geodaten werden in einem einheitlichen Datenmodell abgebildet.

Bei der Aufgabe „Führung des Liegenschaftskatasters“ handelt es sich um eine hoheitliche Aufgabe, die sich aus den Bestimmungen des Grundgesetzes Art. 14 herleitet und im Gesetz über das Vermessungswesen in Berlin (VermGBln), Dritter Teil, konkretisiert ist. Im Liegenschaftskataster werden die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse an Grundstücken und Gebäuden nachgewiesen. Das Liegenschaftskataster ist zugleich das amtliche Verzeichnis der Grundstücke im Sinne des § 2 der Grundbuchordnung.

Im ALB werden die Flurstücke mit ihren Flurstückskennzeichen nachgewiesen. Zum Flurstück werden folgende Informationen geführt:

Die Entstehung des Flurstücks, letzte Fortführung, der Status (0 = im Grundbuch geführt, 2 = noch nicht im Grundbuch, H = historisch), die Vorgänger- / Nachfolgerflurstücke, die Lagebezeichnung (Straße und Grundstücknummer), Flurkartenblattnummer, die tatsächliche Nutzung, die Flurstücksfläche, das Landesgrundvermögen (vermögensverwaltende Stelle), statistisches/er. Gebiet/Block, das zuständige Finanzamt. Darüber hinaus sind Hinweise auf öffentlich - rechtliche Festsetzungen und Verfahren, wie Lärmschutzzonen, Umlegungen, Sanierungen, amtliche Feststellungen, wie streitige Grenzen, Nachweise oder Register anderer öffentlicher Stellen, wie Baulastenblattnummer, enthalten.

Es werden außerdem Grundbuchbezeichnungen und Eigentümerangaben geführt. Zu den Grundbuchbezeichnungen gehören das Grundbuchkennzeichen (Land, Grundbuchbezirk, Grundbuchblattnummer), das Buchungskennzeichen (Land, Grundbuchbezirk, Grundbuchblattnummer, laufende Nummer im Bestandsverzeichnis des Grundbuchblattes). Zum Buchungskennzeichen wird die Buchungsart (z.B. Eigentum, Erbbaurecht, Wohnungs-/Teilerbbaurecht) geführt. Die Eigentümerangaben geben Auskunft über Namen und Anschriften der Eigentümer, Erbbau- und Nutzungsberechtigten, über die Zuordnung von Eigentümer, Erbbau- und Nutzungsberechtigten zu Eigentümerarten und über Zusätze, wie Namen und Anschriften von Verfügungsberechtigten.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016