Kita-Eigenbetrieb
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Im Rahmen der Veränderung der Kita-Landschaft hat Berlin fünf „Kita-Eigenbetriebe“ nach dem Eigenbetriebsgesetz (EigG) gebildet. Diese Betriebe konzentrieren die kommunalen Kindertageseinrichtungen in ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich. Sie arbeiten nach einer von den beteiligten Bezirksverordnetenversammlungen genehmigten Betriebssatzung. Die Aufsicht über den Eigenbetrieb führt das für den Geschäftsbereich Jugend zuständige Mitglied des Trägerorgans (Aufsichtführender) im Einvernehmen mit den übrigen beteiligten Bezirksämtern.
Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016