Landschaftsplan

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Landschaftspläne sind Rechtsverordnungen zum Schutz der Natur. Sie sind genau wie Bebauungspläne durch die Bezirksverordnetenversammlung festzusetzen und dürfen Bebauungsplänen nicht widersprechen. Die rechtliche Grundlage liefert §8 des Berliner Naturschutzgesetzes (NatSchG Bln.).


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016