Misstrauensvotum

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Mit einem Misstrauensvotum bekundet das Parlament, dass die Regierung nicht mehr das mehrheitliche Vertrauen des Parlaments hat. Das Instrument des Misstrauensvotums gibt es für die Bezirksverordnetenversammlungen nicht. Allerdings kann eine BVV den Bezirksbürgermeister bzw. die Bezirksbürgermeisterin oder einzelne Stadträte und Stadträtinnen vorzeitig abwählen (Abberufung von Bezirksamtsmitgliedern).


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016