Personalakten

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Personalakten enthalten die persönlichen Daten der Arbeitnehmer/innen und Beamten/innen. Sie gehören zu den besonders geschützten Akten, so dass ein Einsichtsrecht der BVV oder ihrer Ausschüsse nicht besteht (§ 11 Abs. 2 BezVG). Personalakten werden ausschließlich in der Serviceeinheit Personal geführt und unterliegen dem Datenschutz. Somit besteht auch kein Recht auf Akteneinsicht all derer, die nicht unmittelbar mit der Führung von Personalakten betraut sind (z. B. Vorgesetzte).


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016