Planzeichenverordnung

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Die Planzeichenverordnung regelt die Ausarbeitung der Bauleitpläne (Bebauungsplan, Flächennutzungsplan) und die Darstellung des Planinhalts. Dazu sollen die in der Anlage zur Planzeichenverordnung enthaltenen Planzeichen verwendet werden. Planzeichen sind Symbole, die u.a. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und Baulinien, Verkehrsflächen nach Art der Anlagen, Grün- und Wasserflächen oder Regelungen für Stadterhaltung und Denkmalschutz in den Plänen darstellen. Die verwendeten Planzeichen sollen im Bauleitplan erklärt werden.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016