Rat der Bürgermeister

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Der Rat der Bürgermeister (RdB) besteht aus dem Regierenden Bürgermeister, den Bürgermeistern sowie den Bezirksbürgermeistern. Die übrigen Mitglieder des Senats können mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen oder Beauftragte entsenden. Er wird vom Regierenden Bürgermeister als seinem Vorsitzenden regelmäßig mindestens einmal monatlich einberufen.

Der Rat der Bürgermeister nimmt zu den grundsätzlichen Fragen der Verwaltung und Gesetzgebung vor der Beschlussfassung durch den Senat Stellung. Der Rat der Bürgermeister kann Verwaltungshandeln anregen und dem Senat Vorschläge für Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften machen, soweit der Aufgabenbereich der Bezirksverwaltungen betroffen ist. (Art. 68 VvB)


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016