Regierender Bürgermeister

Aus SGK Berlin

Der Regierende Bürgermeister ist der Regierungschef des Landes Berlins. Er vertritt Berlin nach außen, führt den Vorsitz im Senat und leitet dessen Sitzungen. Er bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik, die nach Art. 58 (2) VvB der Billigung des Abgeordnetenhauses bedürfen. Der Regierende Bürgermeister wird mit der Mehrheit der Mitglieder des Abgeordnetenhauses gewählt. Kommt eine Wahl im ersten Wahlgang nicht zustande, findet ein zweiter Wahlgang statt. Kommt die Wahl auch bei diesem nicht zustande, so ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen erhält.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: Januar 2020